Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.08.2006 - 10 U 1763/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13502
OLG Koblenz, 31.08.2006 - 10 U 1763/05 (1) (https://dejure.org/2006,13502)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.08.2006 - 10 U 1763/05 (1) (https://dejure.org/2006,13502)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. August 2006 - 10 U 1763/05 (1) (https://dejure.org/2006,13502)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung und Selbstmord - Anspruch auf Versicherungsleistungen

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; VVG § 180 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 180 a
    Aussagen von Freunden des Verstorbenen über dessen Unfähigkeit zur Selbsttötung und über seine Zukunftspläne können den Nachweis der Selbsttötung nicht erschüttern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1; VVG § 180a
    Anforderungen an die Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung bei Leistungsverweigerung eines Unfallversicherers im Falle eines Suizids

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Darlegungs- und Beweislast für die Unfreiwilligkeit der Gesundheitsbeschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 20.03.1992 - 10 U 1172/90

    Indizienbeweis für das Vorliegen eines Freitodes

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 10 U 1763/05
    Die Freiwilligkeit kann als erwiesen angesehen werden, wenn sich ein unfreiwilliger Vorgang nur durch eine Kette von Ungereimtheiten erklären ließe (OLG Koblenz VersR 1993, 874) oder aber sich eine Erklärung für einen unfreiwilligen Hergang des Geschehens nicht finden lässt.
  • OLG Hamm, 27.09.2017 - 20 U 27/16

    Lebensversicherung: Suizid

    Allein das Fehlen eines Abschiedsbriefs lässt nicht auf eine andere Todesursache schließen (vgl. dazu auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 31. August 2006 - 10 U 1763/05 -, VersR 2008, 67, bei juris Langtext Rn. 8).
  • LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 S 22/09

    Mehrwertsteuer, Wiederbeschaffungswert, Restwert

    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816 = R+S 2009, 185 m. Anmerkung Münstermann in VK 2009, 120; OLG Celle, VersR 2008, 1204 = NJW-RR 2008, 1559 m. Anmerkung Münstermann in VK 2008, 41; OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; LG Dortmund, VersR 2009, 926).
  • LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 145/11

    Vorliegen eines Unfalls bei unfreiwilligem Erleiden einer Gesundheitsbeschädigung

    Ausreichend ist vielmehr ein für das praktische Leben ausreichender Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH a.a.O.; OLG Koblenz r+s 2009, 290).
  • LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 139/11
    Ausreichend ist vielmehr ein für das praktische Leben ausreichender Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH a.a.O.; OLG Koblenz r+s 2009, 290).
  • LG Wiesbaden, 30.04.2010 - 7 O 215/09

    Private Unfallversicherung: Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der

    Da es für die Frage, ob X einen Suizid begehen wollte, keinen direkten Beweis für seine inneren Absichten gibt, ist hier in einer abwägenden umfassenden Gesamtschau aller objektiven und erkennbaren subjektiven Momente eine Prüfung vorzunehmen (vgl. z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 31.8.2006, Az. 10 U 1763/05).
  • LG Landshut, 20.05.2011 - 72 O 3419/10
    Auch das Fehlen eines Abschiedsbriefes ist kein Indiz gegen eine versuchte Selbsttötung, da gerade der Suizid auch häufig auf einen spontan getroffenen Entschluss, der zu einer Kurzschlusshandlung mit tragischem Ausgang führt, zurückzuführen sein kann (OLG Koblenz r+s 2009, 290, 291).
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